Zulassung ohne Brief
Posted: Fri Jan 11, 2008 3:48 pm
Hallo,
habe gerade auf meinen Antrag ans KBA auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das Schreiben zurückbekommen.
Mit Einführung des neuen Briefes mit Teil 1+2 ist diese nun nicht mehr notwendig und man kann sich direkt an die Zulassungsstelle seines Heimatkreises wenden.
Nur in begründeten Fällen prüft diese dann nach, ob die Maschine gesucht wird oder zur Fahndung ausgeschrieben wurde.
Das ist wahrscheinlich immer dann der Fall wenn kein Kaufvertrag vorliegt.
Ich werde den Beitrag fortsetzen wenn ich einen neuen Brief habe, es wäre jedenfalls das erste Mal, das aus Brüssel auch mal eine WIRKLICHE Vereinfachung kommt...
Mal schauen wie mein Ordnungsamt das sieht, ich werde das Schreiben vom KBA jedenfalls mitnehmen.
habe gerade auf meinen Antrag ans KBA auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das Schreiben zurückbekommen.
Mit Einführung des neuen Briefes mit Teil 1+2 ist diese nun nicht mehr notwendig und man kann sich direkt an die Zulassungsstelle seines Heimatkreises wenden.
Nur in begründeten Fällen prüft diese dann nach, ob die Maschine gesucht wird oder zur Fahndung ausgeschrieben wurde.
Das ist wahrscheinlich immer dann der Fall wenn kein Kaufvertrag vorliegt.
Ich werde den Beitrag fortsetzen wenn ich einen neuen Brief habe, es wäre jedenfalls das erste Mal, das aus Brüssel auch mal eine WIRKLICHE Vereinfachung kommt...
Mal schauen wie mein Ordnungsamt das sieht, ich werde das Schreiben vom KBA jedenfalls mitnehmen.