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Zulassung ohne Brief

Posted: Fri Jan 11, 2008 3:48 pm
by Wilhelm_Heidkamp
Hallo,

habe gerade auf meinen Antrag ans KBA auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das Schreiben zurückbekommen.

Mit Einführung des neuen Briefes mit Teil 1+2 ist diese nun nicht mehr notwendig und man kann sich direkt an die Zulassungsstelle seines Heimatkreises wenden.

Nur in begründeten Fällen prüft diese dann nach, ob die Maschine gesucht wird oder zur Fahndung ausgeschrieben wurde.

Das ist wahrscheinlich immer dann der Fall wenn kein Kaufvertrag vorliegt.

Ich werde den Beitrag fortsetzen wenn ich einen neuen Brief habe, es wäre jedenfalls das erste Mal, das aus Brüssel auch mal eine WIRKLICHE Vereinfachung kommt...

:roll:

Mal schauen wie mein Ordnungsamt das sieht, ich werde das Schreiben vom KBA jedenfalls mitnehmen. :shock: :?

Posted: Thu Feb 14, 2008 9:32 pm
by Wilhelm_Heidkamp
War heute mal bei der Zulassungsstelle, die haben meine Fahrgestellnummer eingegeben und sofort festgestellt dass die Maschine nicht gesucht wird, damit steht der Zulassung nichts mehr im Weg, der Kaufvertrag reicht jetzt als Beweis, fehlt also nur noch das TÜV-Gutachten. :D

Das muss man auch noch mitnehmen um den neuen Brief zu beantragen.

Hinweis: Der neue Brief wird nur erteilt, wenn die Maschine gleichzeitig zugelassen wird!

Posted: Fri Feb 15, 2008 9:44 am
by thomas591
Hallo Wilhelm,

falls Du einen TÜV-Prüfer im südlichen S-H suchst der selbst mehre NZ hat und fährt, dann sende mir eine e-mail ausserhalb des Forums.

Beste Grüße


Thomas