Hallo,
habe auf der Hompage des ADAC eine interessante Zusammenstellung der wichtigsten Gesetzesbestimmungen bezüglich Oldtimer-Motorrädern gefunden. Wenn man sich diese Liste ausdruckt und mit zur HU nimmt, kann man dem Prüfer gleich den Wind aus den Segeln nehmen.
Hier ist unter anderem jeweils mit Paragraph der StVZO und dem Datum des Inkrafttretens gesagt, was an einem Oldtimermotorrad sein muß und was nicht.
Einige Beispiele:
- Fahrzeuge mit EZ vor dem 01.01.1954 brauchen keine
Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
- Fahrzeuge mit EZ vor dem 01.01.1962 unterliegen keiner Beschränkung
bei den Radabdeckungen (Nicht nach heutigen Maßstäben)
- Abgasverhalten nach EU-Vorgaben erst ab dem 01.01.1989
- Bestimmungen zum Geräuschverhalten gelten erstmalig für Fahrzeuge
mit EZ vor dem 13.09.1966
- An Fahrzeugen mit EZ vor dem 22.03.1985 sind Rückstrahler der
Kategorie I zulässig
- Erst ab Fahrzeugen mit EZ nach dem 01.01.1962 sind
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) erforderlich
- Erst an Fahrzeugen mit EZ nach dem 01.01.1988 !!! ist ein Bremslicht
erforderlich! (Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber übersehen, das
es hierzu jahrzehntelang keine Regelung gab! Vorteil für
Oldtimerbesitzer... )
Hier ist ein entsprechender Link zu der Seite mit allen Bestimmungen:
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim ... geID=61098
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DKW NZ 350-1 1945
DKW KL C100/C1 Funkwuerfel 1943
DKW GG400 Funkwuerfel
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