Hallo,
habe gerade auf meinen Antrag ans KBA auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das Schreiben zurückbekommen.
Mit Einführung des neuen Briefes mit Teil 1+2 ist diese nun nicht mehr notwendig und man kann sich direkt an die Zulassungsstelle seines Heimatkreises wenden.
Nur in begründeten Fällen prüft diese dann nach, ob die Maschine gesucht wird oder zur Fahndung ausgeschrieben wurde.
Das ist wahrscheinlich immer dann der Fall wenn kein Kaufvertrag vorliegt.
Ich werde den Beitrag fortsetzen wenn ich einen neuen Brief habe, es wäre jedenfalls das erste Mal, das aus Brüssel auch mal eine WIRKLICHE Vereinfachung kommt...
Mal schauen wie mein Ordnungsamt das sieht, ich werde das Schreiben vom KBA jedenfalls mitnehmen.
Zulassung ohne Brief
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War heute mal bei der Zulassungsstelle, die haben meine Fahrgestellnummer eingegeben und sofort festgestellt dass die Maschine nicht gesucht wird, damit steht der Zulassung nichts mehr im Weg, der Kaufvertrag reicht jetzt als Beweis, fehlt also nur noch das TÜV-Gutachten.
Das muss man auch noch mitnehmen um den neuen Brief zu beantragen.
Hinweis: Der neue Brief wird nur erteilt, wenn die Maschine gleichzeitig zugelassen wird!
Das muss man auch noch mitnehmen um den neuen Brief zu beantragen.
Hinweis: Der neue Brief wird nur erteilt, wenn die Maschine gleichzeitig zugelassen wird!
DKW F 102 1965
DKW NZ 350-1 1945
DKW KL C100/C1 Funkwuerfel 1943
DKW GG400 Funkwuerfel
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